Das ist mir gerade untergekommen
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Mitglieder der Regierungsfraktionen weigern sich, die Bestechung von Abgeordneten wirksam unter Strafe zu stellen. Ein internes Gutachten belegt den Reformbedarf.
Die Abteilung W des Deutschen Bundestags wird bei Abgeordneten hoch geschätzt. Die Mitarbeiter der dort angesiedelten "Wissenschaftlichen Dienste" versorgen die 612 Volksvertreter mit unabhängigen Informationen, erstellen bei Bedarf Gutachten, analysieren die Verfassungslage. Post aus der Abteilung W nehmen die Parlamentarier meist gern in Empfang.
Mit einem ihrer jüngsten Gutachten jedoch laufen die Parlamentswissenschaftler Gefahr, sich bei vielen Abgeordneten unbeliebt zu machen. Es beschäftigt sich, auf 40 Seiten, mit einem heiklen Thema: "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption". Ergebnis: Die "Erweiterung und Verschärfung" der Rechtslage sei dringend geboten.
Denn gegen den Kauf von Abgeordnetenstimmen gebe es in der Bundesrepublik "keine ausreichende strafrechtliche Regelung". Im Klartext: Bestechung ist nicht unbedingt verboten. Im internationalen Vergleich rangiere Deutschland damit "unter den Schlusslichtern", heißt es in der Ausarbeitung, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.
Das kommt alle paar Jahre mal hoch ... ändern tut sich nichts ....