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 Betreff des Beitrags: Menschenwürde nach Kassenlage
BeitragVerfasst: Sa 29. Okt 2011, 18:25 
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Registriert: Mi 26. Okt 2011, 09:29
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„In der Überzeugung, dass Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen eine Gegenwart und Zukunft haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der Deutschen Republik diese Verfassung gegeben“, so lautet die Präambel der Verfassung des Landes Hessen.

In dieser Verfassung handelt Kapitel III. von den Sozialen und wirtschaftlichen Rechten und Pflichten.

So lautet Artikel 27: Die Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht auf der Anerkennung der Würde und Persönlichkeit des Menschen.
Artikel 28 Abs. 3 schreibt vor: Wer ohne Schuld arbeitslos ist, hat Anspruch auf den notwendigen Unterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen.
In Artikel 33 ist sogar festgelegt: Das Arbeitsentgelt muss der Leistung entsprechen und zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Unterhaltsberechtigten ausreichen.
Um das zu gewährleisten, ist im Artikel 39 das Verbot des wirtschaftlichen Machtmissbrauchs festgeschrieben.

Im Kapitel XI. Der Schutz der Verfassung ist in Artikel 146 Abs. 1 ist zu lesen: „Es ist die Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allem ihm zu Gebote stehenden Kräfte einzutreten“; und in Artikel 147 Abs. 1 sogar: “Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.“

Doch was macht die Hessische schwarz-gelbe Regierungsmehrheit? Sie tritt just diese Verfassung mit Füßen, lehnt einen flächendeckenden Mindestlohn ab und beschließt das Offensiv-Gesetz, das es Kommunen ermöglicht, die Kosten der Unterkunft (Wohn- und Heizkosten) für Hartz-IV-Beziehende künftig pauschal und nicht mehr nach den tatsächlichen Kosten abzurechnen. Bislang mussten die tatsächlichen Kosten für Unterkunft inkl. Heizung und Warmwasser übernommen werden.

Nun ist der Haushaltssanierung maroder Stadt- und Gemeindekassen zu Lasten der sozial Schwächsten Tür und Tor geöffnet. Es muss befürchtet werden, dass hoch-verschuldete Kommunen in Folge „legal“ die Standards herunter setzen. Bei zu geringen Pauschalen müssen die Hilfeempfänger den fehlenden Betrag aus eigener Tasche, also aus dem Regelsatz, zahlen, das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum ist somit nicht mehr gewährleistet.

Oder: Viele Menschen in Arbeitslosigkeit werden ihre bisherige Wohnung verlassen müssen, ihren zentralen Punkt der sozialen Verankerung. Ein so erzwungener Umzug erhöht die Gefahr der weiteren sozialen Isolierung erheblich, der ohnehin schon vorhandenen Stigmatisierung.

Wenn die Opposition dies klaglos hinnimmt, ist sie kein Deut besser als diese Rechtsbrecher.

Hallo Hessen… wo bleibt unser Aufschrei?

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Deutschland, Erde, Essen, Haus, Haushalt, NES, Wirtschaft

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